7. Mai 2024
Dringliche Anfrage über die Folgen der Prämien-Initiative
Am 9. Juni 2024 stimmt die Stimmbevölkerung über die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP ab. Die Initiative verlangt, dass die Prämien für die Grundversicherung nicht mehr als 10% des verfügbaren Einkommens übersteigen dürfen. Sonst müssen Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen, mit je 2/3 und 1/3, einspringen. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit, könnte dies zu jährlichen Mehrausgaben in der Höhe von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen.
Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Die Initiative hätte somit weitreichende Konsequenzen für den Kanton Luzern. Beispielsweise hätte gemäss Bundesamt für Gesundheit die Prämieninitiative über 100 Mio. Franken Mehrkosten für den Kanton Luzern zur Folge.
In diesem Zusammenhang stellte ich an den Regierungsrat Fragen, wie er diese Mehrkosten finanzieren will und wie zur Initiative steht.
Zu
Frage 1: Von welchen Mehrkosten geht der
Kanton Luzern bei Annahme der Prämien-Entlastungs-Initiative aus?
Die
Prämien-Entlastungs-Initiative der SP fordert, dass die Versicherten höchstens
10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden
müssen. Übersteigt die Prämie diese Schwelle, übernehmen im Kanton Luzern Bund
(min. 2/3) sowie Kanton und Gemeinden (max. 1/3) dieser Kosten. Wie das
verfügbare Einkommen definiert wird und welche Krankenkassenprämie für die
Berechnung der Prämienverbilligung massgebend ist, müsste das Bundesparlament
bei der Umsetzung der Initiative bestimmen. Gemäss Schätzungen des Bundesamtes
für Gesundheit (BAG) entstehen bei einer Annahme der Initiative für Kanton und
Gemeinden Mehrkosten von insgesamt mindestens 74,0 Millionen Franken im ersten
Jahr der Inkraftsetzung. Da die Rechtsgrundlagen noch nicht vorliegen, geht
unser Rat davon aus, dass der Mehraufwand (von je 37 Millionen Franken für
Kanton und Gemeinden) frühestens ab Planjahr 2027 anfallen wird.
Zu Frage 2: Wie gedenkt der Kanton die Zusatzkosten zu finanzieren? Sind Sparmassnahmen notwendig?
Die Prämien-Entlastungs-Initiative leistet keinen Beitrag zur Eindämmung der Gesundheitskosten und für die bedeutenden Mehrkosten müssten die bereits finanziell belasteten Steuerzahlenden aufkommen. Unser Rat geht daher von einer Eintretenswahrscheinlichkeit von weniger als 50 Prozent aus, so dass die Annahme der Initiative zwar als finanzielles Risiko quantifiziert, jedoch auch im Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028 nicht in der laufenden Rechnung geführt werden soll. Die Finanzierung von Initiative oder Gegenentwurf kann unser Rat Ihrem Rat erst anhand der konkreten Ausgestaltung des Bundesrechts im Rahmen des jährlichen Aufgaben- und Finanzplans vorschlagen.
Zu Frage 3: Mit einer bundesweiten Deckelung bei zehn Prozent des verfügbaren Einkommens blendet die Initiative kantonale Unterschiede aus und gefährdet den Föderalismus. Wie ist der Regierungsrat einer wachsenden Zentralisierung des Gesundheitswesens durch eine Annahme der Initiative gegenüber eingestellt?
Eine zentralistische Lösung ist aus Sicht unseres Rates der
falsche Ansatz. Bevölkerungsstruktur, Einkommensverhältnisse und
Wirtschaftskraft der Kantone sind verschieden. Auch haben sich die
Versorgungsstrukturen unterschiedlich entwickelt. Eine Kompetenzverschiebung bei
der Prämienverbilligung - als Teil der kantonalen Massnahmen zur
Armutsprävention und -bekämpfung - an den Bund ist kontraproduktiv, denn er
nimmt den Kantonen den notwendigen Spielraum.
Zu Frage 4: Wie steht der Regierungsrat unter diesen Voraussetzungen zur
Prämien-Entlastungsinitiative?
Unser Rat empfiehlt, die
Initiative aufgrund der obgenannten Argumenten abzulehnen.
Zu Frage 5: Von welchen Mehrkosten geht der Regierungsrat beim indirekten Gegenvorschlag aus?
Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet die Kantone, einen Mindestbeitrag zur
Prämienverbilligung zu leisten – abhängig von den OKP-Kosten im jeweiligen
Kanton. In den beiden ersten Jahren seit Inkrafttreten (voraussichtlich 2026
und 2027) beträgt der Mindestanteil für alle Kantone 3,5 Prozent der
OKP-Kosten. Gemäss Schätzungen des BAG dürfte der Anteil des Kantons Luzern
danach auf 5,4 Prozent ansteigen müssen. Die Bundesbeiträge betragen 7,5
Prozent der Bruttokosten und steigen absolut entsprechend mit den Kosten der
OKP.
Der Gegenvorschlag wird voraussichtlich ab 2028 für Kanton und Gemeinden finanzwirksam. Die Mehrkosten werden sich auf schätzungsweise mindestens je 22,4 Millionen Franken belaufen.